Das AGG kommt als gleichrangige Norm nicht als Prüfungsmaßstab für § 622 BGB in Betracht.
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Entscheidungsdatum: 18.11.2008
Aktenzeichen: 1 BvL 4/08
Das AGG kommt als gleichrangige Norm nicht als Prüfungsmaßstab für § 622 BGB in Betracht.
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Entscheidungsdatum: 18.11.2008
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