Kein Streit um das Kind

VonHagen Döhl

Kein Streit um das Kind

Die elterliche Sorge wird von den Eltern im Normalfall gemeinsam ausgeübt. Das 1998 reformierte Kindschaftsrecht ermöglicht die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge auch unproblematisch bei unehelichen Kindern.
Was aber passiert, wenn sich die Eltern trennen bzw. scheiden lassen?
Das Gesetz geht davon aus, dass auch nach der Scheidung beide Elternteile grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht behalten. Der Gesetzgeber sieht mithin das gemeinschaftliche Sorgerecht auch nach der Scheidung als den Normalfall an. Ist ein Elternteil damit nicht einverstanden, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Wie funktioniert das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern?
Da das Kind entweder bei der Mutter oder dem Vater leben wird, stellt sich die Frage wie das gemeinsame Sorgerecht funktioniert. Unbestreitbar ist ja dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, der größere Einfluss auf das Kind zuzusprechen. Dieses Problem wird auch vom Gesetz berücksichtigt. Es unterscheidet deshalb zwischen

• Angelegenheiten des täglichen Lebens und
• Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann bezüglich Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig so entscheiden, wie er es für das Kind am besten hält. Dagegen werden Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung von beiden Elternteilen zusammen entschieden. Solche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes sind z.B. Entscheidungen wie Schulart, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel.

Getrennt lebende Eltern sollten ausschließlich das Wohl ihres Kindes im Blick haben und im Interesse der bestmöglichen Entwicklung des Kindes persönliche Befindlichkeiten zurückstellen.

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Hagen Döhl administrator

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