Das AG München hat entschieden, dass ein Autofahrer, der wegen eines Hindernisses auf seiner Spur die Fahrbahn wechselt, jede Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausschließen muss; ein Autofahrer, der die andere, freie, Spur benutzt, muss ihn nicht einfahren lassen.
(AG München 07.03.2012 334 C 28675/11)
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