Wer mehrere Fahrverbote erhalten hat, die gleichzeitig rechtskräftig werden, kann diese nicht gleichzeitig „absitzen.“ Sie werden nacheinander vollstreckt. Ansonsten werden die Besinnungs- und Denkzettelfunktion nicht erfüllt.
(AG Stuttgart, Beschluss v. 16.2.2006 – 13 OWi 346/06)
Über den Autor