Kein „Rabatt“ bei Fahrverboten

VonHagen Döhl

Kein „Rabatt“ bei Fahrverboten

Wer mehrere Fahrverbote erhalten hat, die gleichzeitig rechtskräftig werden, kann diese nicht gleichzeitig „absitzen.“ Sie werden nacheinander vollstreckt. Ansonsten werden die Besinnungs- und Denkzettelfunktion nicht erfüllt.
(AG Stuttgart, Beschluss v. 16.2.2006 – 13 OWi 346/06)

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