Kein Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei Nichtbetreiben eines Scheidungsantrags über außergewöhnlich langen Zeitraum

VonHagen Döhl

Kein Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei Nichtbetreiben eines Scheidungsantrags über außergewöhnlich langen Zeitraum

Das Nichtbetreiben eines Scheidungsantrags über die Dauer von 21 Jahren ist als Ausdruck der endgültigen Aufgabe des Scheidungswillens mit der Folge der Unabwendbarkeit des § 1933 BGB zu werten.
(OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.08.2010, 5 W 185/10 – 70, 5 W 185/10)

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