Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankesformel am Ende eines Arbeitszeugnisses hat, die offensichtlich keinen Bezug zum Verhalten und/oder der Leistung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis hat.
(BAG 11.12.2012 9 AZR 227/11)
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