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VonHagen Döhl

Neue TV- Sendung „Servicezeit Recht“ online

Der Hoyerswerdaer Lokalsender Elsterwelle (Hoy-TV und KM-TV) strahlt regelmäßig Sendungen unter der Bezeichnung „Servicezeit Recht“ aus, in denen Herr Rechtsanwalt Hagen Döhl aktuelle Fragen zu rechtlichen Themen beantwortet.

Die Ausstrahlung erfolgt jeweils am ersten und dritten Dienstag im Monat nach den 18.00 Uhr- Nachrichten und wird bis 24.00 Uhr sowie am Folgetag von 6.00 – 12.00 Uhr halbstündlich wiederholt. Außerdem können Sie die Sendung an Wochenenden samstags ab 18.00 Uhr bis Montag 12.00 Uhr (in diesem Zeitraum auch in Kamenz, Bernsdorf, Schwarzkolm und Bergen) jeweils alle 2 Stunden verfolgen.

Die Sendungen, die Sie verpasst haben oder aus anderen Gründen nicht sehen konnten können Sie unter dem Menüpunt TV-SENDUNGEN über unser Internetangebot abrufen und ansehen.

Die aktuelle Sendung befasst sich mit Fragen des Verkehrsrechts.

VonHagen Döhl

Virtueller Rundgang durch Hoyerswerda – Einblick in unser Büro

Führen Sie Ihre Maus Gassi durch Straßen und über Plätze der Stadt Hoyerswerda, entdecken Sie Neues und Details, die Ihnen so vielleicht noch nie aufgefallen sind. Die virtuelle Stadttour macht es möglich!

Über den Firmenindex oder durch Navigation mit der Maus gelangen Sie direkt in unsere Kanzleiräume und können sich über ein 360- Grad- Panorama eine Eindruck davon verschaffen.

VonHagen Döhl

Gewährleistungsansprüche beim Pferdekauf

Das LG Coburg hat entschieden, dass der Käufer eines Pferdes vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn das Pferd beim Kauf unerkannt an einer Krankheit leidet, deren Symptome sich aber innerhalb von sechs Monaten zeigen.
(LG Coburg  23 O 386/11)
 

VonHagen Döhl

3. Hoyerswerdaer Unternehmerforum

Neigen wir dazu die wichtigen Dinge nicht sofort zu tun, weil wir erst die dringenden erledigen müssen?

Das war eine der Kernfragen, die der Unternehmenscoach Dr. Hans-Jürgen Hoffmann aus Königs Wusterhausen am vergangenen Mittwoch im Kaminzimmer des Hoyerswerdaer Schlosses in den Raum stellte.
Rund 50 Unternehmer waren der Einladung der J.R.B. Finanzplanung GmbH, der Rechtsanwälte Döhl & Kollegen sowie der RHE-EL Aßmann GmbH- Steuerberatungsgesellschaft zum 3. Unternehmerforum gefolgt und durften die überaus interessanten und anschaulichen Ausführungen des studierten Juristen, Psychologen und Sozialtherapeuten, der seit 2002 als Coach für Unternehmen tätig ist, verfolgen.

Unternehmens- und Mitarbeiterführung war das Thema mit dem die 3 Hoyerswerdaer Beratungsdienstleister den Abend überschrieben hatten. Damit hatten Sie offensichtlich eine in den Unternehmen der Region wichtige Thematik angesprochen, die auf reges Interesse stieß.
Kaum ein Stuhl im gut gefüllten Saal war leer geblieben, als Dr. Hoffmann kurzweilig darüber aufklärte, dass es besser sei einen Mitarbeiter nicht danach auszuwählen, ob er der Beste auf seinem Gebiet ist, sondern vielmehr danach, ob er in`s Team passt, um dann seine Fähigkeiten zu entwickeln und ihn zu einem guten Mitarbeiter zu machen. Schließlich könne ein ansonsten fachlich guter Angestellter durch fehlende Loyalität, Unehrlichkeit oder mangelndes Kommunikationsvermögen durchaus mehr schaden, als nutzen.
Wenn die Zusammenarbeit im Unternehmen eine teamorientierte Basis hat, ist – wie Dr. Hoffmann herausstellte – keiner mehr für das Problem, jeder aber für die Lösung verantwortlich.

Die gut unterhaltenen Gäste der Veranstaltung nutzten den Abend im Anschluss des Vortrages, um mit dem Referenten, mit den Gastgebern und miteinander in`s Gespräch zu kommen.

Ein – aus Sicht der meisten Anwesenden – sehr gelungener Abend, der hoffentlich eine Fortsetzung findet.

 

VonHagen Döhl

Unser Büro in Dresden hat am 1.10.2012 seine Arbeit aufgenommen

Die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen hat sich auch in Dresden in den letzten Monaten enorm entwickelt. Daher haben wir uns aus Gründen der Nähe zu unseren Mandanten, entschlossen eine weitere Kanzlei in Dresden einzurichten.

Sie erreichen uns in der Schandauer Str. 34 in 01309 Dresden (Striesen) im 1.OG der Pohland-Passage (Tel.: 0351 / 30707360).
Auch dort bieten wir Ihnen unser gesamtes Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen an, über das Sie sich auf unseren Internetseiten unter www.paragraf.info  informieren können.

VonHagen Döhl

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in den Bundestag eingebracht.

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Kein Eigentumserwerb trotz Übergabe des Schlüssels für mit Schleife verpacktes Sport-Cabrio

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Eigentümerin eines Sport-Cabrios nicht ihr Eigentum an dem PKW verliert, wenn sie ihrem Freund zu dessen Geburtstag einen Fahrzeugschlüssel für das mit einer Schleife geschmückte Fahrzeug übergibt.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 3. Zivilsenat 3 U 69/11

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Kein Schmerzensgeld: Spieler prallt hinter Torauslinie gegen dort abgelegtes Fußballtor

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Verein der Rheinlandliga nicht für die Verletzung eines gegnerischen Spielers haftet, der nach einem Zweikampf gegen ein 4,50 m hinter dem Spielfeld abgelegtes Trainingstor gestoßen ist und dabei unter anderem einen Kreuzbandriss erlitten hat.
OLG Koblenz 5 U 423/12

VonHagen Döhl

Ständige Anwesenheit einer Pflegekraft zur Nachtzeit in Pflegeheim erforderlich

Das VG Stuttgart hat entschieden, dass in Heimen mit pflegedürftigen Bewohnern auch nachts eine Fachkraft ständig aktiv im Dienst sein muss und eine bloße Nachtbereitschaft nicht genügt.
Eine Pflegeeinrichtung (Antragstellerin) betreibt u.a. eine Behindertenwohnstätte für Schwerstbehinderte mit 38 Einzelzimmern. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis gab der Antragstellerin im Januar 2012 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, an jedem Tag zur Nachtzeit durchgehend mindestens eine Pflegekraft als Nachtwache einzusetzen.
Der hiergegen erhobene Eilantrag hatte vor dem VG Stuttgart keinen Erfolg.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts muss in Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern wie das der Antragstellerin nach dem Landesheimgesetz auch nachts eine Fachkraft ständig anwesend sein. Die Forderung nach ständiger Anwesenheit einer Fachkraft in der Nacht sei durch die seit Jahren in der Einrichtung praktizierte Form der bloßen Nachtbereitschaft nicht erfüllt. Nachtbereitschaft bedeute in der Einrichtung der Antragstellerin, dass ein Pflegefachkraftmitarbeiter zur Nachtzeit ruhend/schlafend in einem Bereitschaftszimmer im Erdgeschoss des Gebäudes „vorgehalten werde“, d.h. der Bedienstete müsse sich nur für den Bedarfsfall bereit halten. Das Personal werde mittels der im Flur aktivierten Akustik-Alarmanlage alarmiert. Diese Form der „Anwesenheit“ genüge nicht den Anforderungen des Landesheimgesetzes. Eine Nachtbereitschaft unterscheide sich der Sache nach von einer Nachtwache. Letztere beinhalte einen aktiven Dienst, also eine ständige körperliche Anwesenheit einer Pflegefachkraft während der Nachtzeit, in dem neben der Versorgung von Pflegebedürftigen etwa auch Bewohner kontrolliert und überwacht würden. Eine irgendwie geartete Form der Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit eines Pflegefachkraftmitarbeiters reiche dagegen nicht aus.
Von der Anforderung der ständigen Anwesenheit einer Fachkraft könne auch nicht im Wege einer Ausnahme abgewichen werden. Eine Abweichung komme alleine im Hinblick auf die fachlichen Anforderungen an die eingesetzte Nachtwache, also ob eine Pflegefachkraft eingesetzt werden müsse oder ob der Einsatz einer nachgeschulten Hilfskraft genüge, in Betracht, nicht jedoch im Hinblick darauf, ob von dem Erfordernis der ständigen Anwesenheit während der Nachtzeit im Sinne eines (aktiven) Nachtdienstes abgewichen werden könne.
Abgesehen davon seien Im Heim der Antragstellerin schwerstbehinderte Menschen untergebracht, die vorwiegend nicht nur leicht pflegebedürftig seien. Schwerstpflegebedürftige bedürften täglich rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität der Hilfe. Der besondere Hilfebedarf der Bewohner und die große Anzahl der Pflegebedürftigen erfordere – zu deren eigenen Schutz – eine sofortige Umsetzung der Anordnung.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
(VG Stuttgart 14.4.2012 4 K 897/12)

VonHagen Döhl

Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

Das OLG Bamberg hat im Streit um die freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung einer von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten Klage der Rechtsanwaltskammer München in vollem Umfang stattgegeben.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier Klauseln in den Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der Beklagten. Die Rechtsanwaltskammer hatte für den Oberlandesgerichtsbezirk München beim LG Bamberg Klage eingereicht. Bei der Beklagten handelt es sich um eine große deutsche Rechtsschutzversicherung.

Der verklagten Rechtsschutzversicherung wird verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.
„Die freie Anwaltswahl ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der Versicherungsnehmer, das nicht durch Ankündigung künftiger Nachteile für diejenigen unterlaufen werden darf, die davon vollen Gebrauch machen wollen“ sagte der Präsident der Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwalt Hansjörg Staehle. „Ich begrüße deshalb das Urteil nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher“, so Staehle weiter.