Information der Kunden über Arbeitgeberwechsel

VonHagen Döhl

Information der Kunden über Arbeitgeberwechsel

Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.
(BGH Urteil 11.03.2010, I ZR 27/08)

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