Höhe des Barunterhaltes bei Umgang über das übliche Maß hinaus

VonHagen Döhl

Höhe des Barunterhaltes bei Umgang über das übliche Maß hinaus

Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 12.03.2014 entschieden, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, der jedoch Umgang mit den bei dem andern Elternteil lebenden Kindern wahrnimmt, der über das übliche Maß hinausgeht, den zu zahlenden Barunterhalt reduzieren kann. Dies geschieht durch die Herabstufung des Kindesunterhaltes um eine oder mehrere Einkommensgruppen der jeweils gültigen Unterhaltstabelle.

Diese Entscheidung ist von den Überlegungen des BGH getragen, dass der Elternteil, der den erweiterten Umgang wahrnimmt, Leistungen für das Kind erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt.

(BGH, Beschluss vom 12.03.2014, XII ZB 234/13)

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