Herunterladen von Handy-Klingeltönen durch Minderjährige

VonHagen Döhl

Herunterladen von Handy-Klingeltönen durch Minderjährige

Es kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Überlassung eines Mobiltelefons durch Eltern an ihr mdj. Kind auch den Abschluss von Verträgen über die Inanspruchnahme von Klingeltönen umfasst. Im Regelfall umfasst die Überlassung nämlich nur den Mobilfunkverkehr mit den Eltern, Freunden und Mitschülern. Auch die Eltern als Inhaber des Anschlusses haften nicht für die Verbindlichkeiten aus solchen Verträgen. Weder kann von einer Vertretungsmacht des Kindes für die Eltern ausgegangen werden noch gibt es eine generelle Haftung des Inhabers eines Mobilfunkanschlusses für sämtliche mittels der über diesen Anschluss abgewickelten Rechtsgeschäfte.
(AG Düsseldorf, Urteil v. 2.8.2006 – 5 2 C 17756/06)

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