Halbteilungsgrundsatz gilt auch für Unterhalt der nicht verheirateten Mutter

VonHagen Döhl

Halbteilungsgrundsatz gilt auch für Unterhalt der nicht verheirateten Mutter

Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter ist bereits im Hinblick auf den Bedarf durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt. Der Mutter kann daher nach § 1615 l Abs. 2 BGB nicht mehr an Unterhalt zustehen, als dem Vater selbst von seinem Einkommen verbleibt. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.12.2004. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt (Az.: XII ZR 121/03).

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