Haftungserleichterung für Arbeitnehmer

VonHagen Döhl

Haftungserleichterung für Arbeitnehmer

Nach ständiger Rechtsprechung steht zugunsten des Arbeitnehmers eine Haftungserleichterung zu, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit steht (BAG 12.10.1989, 8 AZR 276/88; BAG 15.11.2001 8 AZR 95/01). Ein solches Missverhältnis wird immer dann angenommen, wenn der vom Arbeitnehmer zu erstattende Schaden oberhalb der Haftungsgrenze von drei Bruttoeinkommen liegt.

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