Der BGH hat entschieden, dass Eltern, die ab Vollendung des ersten Lebensjahres ihres Kleinkindes keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben können.
(BGH 20.10.2016 III ZR 278/15)
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