Grundstückseigentümer haften bei Umsturz eines Grenzbaums grundsätzlich hälftig für den entstandenen Schaden

VonHagen Döhl

Grundstückseigentümer haften bei Umsturz eines Grenzbaums grundsätzlich hälftig für den entstandenen Schaden

Grundstückseigentümer sind auch die Eigentümer eines auf einer Grundstücksgrenze stehenden Baumes. Sie sind daher verpflichtet, die Standfestigkeit und Gesundheit des Baumes überprüfen zu lassen. Stürzt ein kranker Baum auf das Haus eines Nachbarn, haften die Grundstückseigentümer regelmäßig zu gleichen Teilen für den entstandenen Schaden.
(BGH 2.7.2004, V ZR 33/04)

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