Ein Gebäudeeigentümer kann von einem anderen Miteigentümer nicht die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrags mit einem Mobilfunkanbieter zur Errichtung einer Funkfeststation auf dem Hausdach verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einem Berufungsurteil vom 12.07.2006 (Az.: 1 U 20/06) entschieden. Die Revision wurde nicht zugelassen.
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