Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden

VonHagen Döhl

Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden

Betreibt ein Hauseigentümer eine moderne Gaszentralheizung, muss der Schornstein nicht mehr zwingend jährlich gereinigt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 15.112005..
Der Kläger wendet sich dagegen, dass sein Schornstein alljährlich vom Schornsteinfeger gereinigt wird. Er habe 1999 einen neuen Gasheizkessel in seinem Wohnhaus einbauen lassen, der den Brennstoff völlig rückstandsfrei verbrenne. Deshalb sei eine Kontrolle des Schornsteins ausreichend und eine Reinigung nur bei einer tatsächlichen Verschmutzung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit gerechtfertigt. Dieser Auffassung ist das Oberver¬waltungsgericht nach Anhörung eines Sachverständigen für Schornstein- und Feuerungs¬technik gefolgt.
(OVG Koblenz Az.: 6 A 10105/05.OVG)

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