Führerschein kann nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden

VonHagen Döhl

Führerschein kann nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden

Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann den Führerschein kosten. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und das Rechtsschutzbegehren eines Mannes abgelehnt, dem nach einer Fahrt mit dem Fahrrad mit 2,05 Promille die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad könne Ausdruck eines Kontrollverlustes sein, der dazu führen könne, in betrunkenem Zustand auch ein Kraftfahrzeug zu führen, begründete das Gericht seine Entscheidung (VG Oldenburg Beschluss vom 02.09.2008, Az.: 7 B 2323/08).

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