formularmäßiger Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren

VonHagen Döhl

formularmäßiger Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet.
(BGH Urteil 08.12.2010, VIII ZR 86/10)

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