Fahrverbot als Hauptstrafe

VonHagen Döhl

Fahrverbot als Hauptstrafe

Der Bundesrat hat die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Einführung des Fahrverbotes als Hauptstrafe beschlossen.

Künftig soll neben den bereits bisher bestehenden Hauptstrafen (Freiheits- oder Geldstrafe) das Fahrverbot als dritte Hauptstrafe treten. Dies sieht ein Gesetzentwurf Hamburgs, der jetzt vom Bundesrat beschlossen wurde, vor.

Gegenwärtig sieht das geltende Sanktionssystem des Strafgesetzbuches zwei mögliche Hauptstrafen vor: die Freiheits- und die Geldstrafe. Lediglich in einem engen Anwendungsbereich kann zudem als Nebenstrafe ein Fahrverbot verhängt werden. Insbesondere in Politik und Wissenschaft werde seit längerem eine Erweiterung der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten diskutiert, so die Gesetzesbegründung. Die Einführung eines Fahrverbotes als Hauptstrafe eigne sich besonders für den Bereich der kleineren, zum Teil aber auch der mittleren Kriminalität. Der Verurteilte könne durch diese Sanktion häufig wirkungsvoller beeinflusst werden als insbesondere durch eine Geldstrafe. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der individuellen Mobilität für die Gestaltung des gesamten Arbeits- und Privatlebens, wirke sich eine Einschränkung durch das Verbot, Kraftfahrzeuge führen zu dürfen, als empfindliches Übel aus. Dies gelte vor allem für gut situierte Täter, die mit einer Geldstrafe nicht oder nicht hinreichend zu beeindrucken seien. Um hier für eine ausreichende Sanktionsmöglichkeit zu sorgen, aber auch um einzelfallangepasste und damit spezialpräventiv wirksamer sanktionieren zu können, biete sich das Fahrverbot als gegenwärtig einzige praktikable und zugleich konsensfähige Lösung an.

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Hagen Döhl administrator

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