Fahrerin haftet selbst für PKW-Schaden durch falsches Abstellen auf Duplex-Stellplatz

VonHagen Döhl

Fahrerin haftet selbst für PKW-Schaden durch falsches Abstellen auf Duplex-Stellplatz

Das AG München hat entschieden, dass ein PKW-Halter, der sein Auto auf einem Duplex Stellplatz falsch abstellt, so dass beim Hebe- bzw. Senkvorgang der PKW beschädigt wird, selbst für den entstandenen Schaden aufkommen muss.  ( AG München 4.09.2015  213 C 7493/15)

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