Erstattung von Abschleppkosten

VonHagen Döhl

Erstattung von Abschleppkosten

Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadenersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.
(BGH Urteil vom 05.06.2009 – V ZR 144/08)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort