Ersatzfähigkeit von Kosten zur Vorbereitung des Abschleppvorgangs und Fahrerfeststellung

VonHagen Döhl

Ersatzfähigkeit von Kosten zur Vorbereitung des Abschleppvorgangs und Fahrerfeststellung

Das LG München I hat entschieden, dass ein Abschleppunternehmen vom Falschparker auch Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs und der Feststellung des Fahrers verlangen kann.
(LG München I 15 S 14002/09)

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