Elternzeit: Zustimmung zur Kündigung bei Betriebsstilllegung

VonHagen Döhl

Elternzeit: Zustimmung zur Kündigung bei Betriebsstilllegung

Die Behörde muss auch im Falle der dauerhaften Be-
triebsstilllegung dem Antrag auf Zulassung der Kündigung
eines in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers „in aller Re-
gel“ stattgeben. Das Verbot der Kündigung während der
Elternzeit dient dem Schutz vor Verlust des Arbeitsplatzes
und nicht dem Interesse an einer beitragsfreien Weiterver-
sicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
BVerwG 30.09.2009 – 5 C 32.08 = BB 2009, 2421

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