Drei-Jahres-Frist für Flensburg-Punkte

VonHagen Döhl

Drei-Jahres-Frist für Flensburg-Punkte

Die Union will die Flensburger Verkehrssünderdatei überarbeiten. Verstöße sollen einzeln gelten, Verfallsfristen für schwere Delikte dafür steigen.
Ziel der Reformüberlegungen der Unionsfraktion sei es, Vergabe und Verfall der Punkte plausibler zu gestalten. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sollen demnach auch weiterhin gewichtet ins Register eingetragen werden.
Punkte für Ordnungswidrigkeiten sollen nach Wunsch der Union künftig generell nach drei Jahren gelöscht werden. Laut dem Plan von Verkehrsexperten von CDU und CSU würden etwa Punkte für Verstöße gegen das Handy-Verbot, für Tempo-Überschreitungen oder Rotlicht-Vergehen nach drei Jahren aus dem Zentralregister beim Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht. Bislang gilt die Regel, dass solche Punkte frühestens nach zwei Jahren gelöscht werden.
In Zukunft soll die Löschung unabhängig davon erfolgen, ob in der Zwischenzeit neue Einträge hinzugekommen sind. Bisher beträgt die Verfallsfrist für Punkte in Flensburg bei Ordnungswidrigkeiten zwar nur zwei Jahre. Diese Frist verlängert sich aber automatisch um jeweils weitere zwei Jahre, wenn ein Verkehrsteilnehmer innerhalb der ursprünglichen Verfallsfrist neue Punkte kassiert. In der Folge kann es bei Wiederholungstätern zu einer Anhäufung von Punkten über einen längeren Zeitraum und einem Verlust des Führerscheins bei insgesamt 18 Punkten kommen.
Dagegen sollen für schwere Verstöße die Verfallsfristen dem Plan zufolge steigen, und zwar für Alkohol- und Drogenfahrten von fünf auf sechs Jahre und für Straftaten im Straßenverkehr wie das Fahren ohne Führerschein von zehn auf zwölf.

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