BVerfG: Geschwindigkeitsmessung mittels Videoaufzeichnung auf Grundlage eines Erlasses verstößt gegen Willkürverbot

VonHagen Döhl

BVerfG: Geschwindigkeitsmessung mittels Videoaufzeichnung auf Grundlage eines Erlasses verstößt gegen Willkürverbot

Wird eine Geschwindigkeitsmessung mittels Videoaufzeichnung als Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auf eine Verwaltungsvorschrift (hier: Erlass) gestützt, verstößt dies gegen das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgende Willkürverbot. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit jetzt bekannt gewordenem Beschluss vom 11.08.2009 entschieden. Zwar könne das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse eingeschränkt werden. Dazu bedürfe es aber eines formellen Gesetzes, das dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist, so das BVerfG in seiner Begründung (Az.: 2 BvR 941/08).

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