Das im Hochschulrahmengesetz enthaltene Verbot der Erhebung von Studiengebühren ist nichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für eine Verpflichtung der Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums fehlt. Genauso wenig dürfe der Bund den Ländern die Bildung verfasster Studierendenschaften auferlegen.
Damit ist das höchste deutsche Gericht einem Antrag mehrerer Bundesländer gefolgt, die die Regelung für verfassungswidrig gehalten haben.
Die Länder Baden- Württemberg und Bayern haben die Einführung der Studiengebühren angekündigt. Im Gespräch sind 500,– EUR pro Semester.
(Urteil vom 26.01.2005, Az.: 2 BvF 1/03)
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