Die Bundesregierung hat sich gegen einen Vorstoß des Bundesrats gewandt, den Mindeststreitwert für eine zulässige Berufung in Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten von 600 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Anders als die Länder befürchtet die Regierung eine unvertretbare Verkürzung des Rechtsschutzes für die Bürger. Dies meldet der Pressedienst des Deutschen Bundestages am 21.11.2007. Der Bundesrat hat in einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/6970) Änderungen der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes gefordert.
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