Beim Bundesministerium der Justiz ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, deren Aufgabe darin besteht, unter umfassender Beteiligung der gerichtlichen Praxis sowie der betroffenen Verbände und der Wissenschaft zu überprüfen, ob sich das geltende Bauvertragsrecht bewährt hat oder ob insoweit Änderungsbedarf besteht. Das Bundesministerium hat einen Umfangreichen Fragebogen entwickelt, um sich ein umfassendes Bild über die Bedürfnisse der Praxis bilden zu können.
Es werden Fragen zu folgenden Themenbereichen gestellt: geltendes Werkvertragsrecht, Schaffung eines eigenständigen Bauvertragsrechts, Schaffung eines eigenen Verbraucherbaurechts, Makler- und Bauträgerverordnung, Baugeldsicherung.
Hintergrund dieser Befragung ist, dass der Gesetzgeber bereits in den letzten Jahren durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, Änderungen im Bereich des Werkvertragsrechts vorgenommen hat.
Weitere Änderungen werden mit dem Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes angestrebt, das nunmehr zur Beratung im Bundestag ansteht. Der Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes sieht im materiellen Recht eine Veränderung der §§ 632a, 641, 648a und 649 BGB sowie die Abschaffung der Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB vor. In der Zivilprozessordnung ist im Wesentlichen die Einführung einer vorläufigen Zahlungsanordnung in § 302a ZPO vorgesehen, die es für Handwerker und Bauunternehmer ermöglichen soll, schneller zu vollstreckbaren Titeln zu kommen.
Hinsichtlich des letztgenannten Aspektes sollten freilich nicht zu starke Hoffnungen gesetzt werden, weil auch diese vorläufige Zahlungsanordnung mit erheblichen Hürden verbunden ist.
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