Eine Abfindung, die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, ist beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht am 03.03.2009 entschieden (Az.: B 4 AS 47/08 R).
Eine Abfindung, die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, ist beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht am 03.03.2009 entschieden (Az.: B 4 AS 47/08 R).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Über den Autor