BSG: Abfindungen aus arbeitsgerichtlichem Vergleich mindern Arbeitslosengeld II

VonHagen Döhl

BSG: Abfindungen aus arbeitsgerichtlichem Vergleich mindern Arbeitslosengeld II

Eine Ab­findung, die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, ist beim Arbeitslosen­geld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht am 03.03.2009 entschieden (Az.: B 4 AS 47/08 R).

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