BGH zum Anscheinsbeweis bei Verletzung der Bauaufsichtspflicht eines Architekten

VonHagen Döhl

BGH zum Anscheinsbeweis bei Verletzung der Bauaufsichtspflicht eines Architekten

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann der Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht eines Architekten durch einen Anscheinsbeweis erleichtert sein. Soweit die schuldhafte Verletzung der Bauaufsichtspflicht eines Architekten für einen Bauwerksschaden mit ursächlich ist, soll dies zur vollen Haftung des Architekten gegenüber dem Auftraggeber führen.
(BGH, Urteil v. 16.5.2002 – VII ZR 81/00)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort