BGH: Vermieter muss bei Umstellung der Wärmeversorgung auf Wirtschaftlichkeit achten

VonHagen Döhl

BGH: Vermieter muss bei Umstellung der Wärmeversorgung auf Wirtschaftlichkeit achten

Will ein Vermieter die Wärmeversorgung seines Mietshauses auf ein externes Unternehmen übertragen, so muss er dabei das mietrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. So ist er verpflichtet, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.11.2007 klargestellt. Allerdings müssen Mieter die bei Abschluss des Mietvertrags bestehenden Verhältnisse jedenfalls für die erste Zeit hinnehmen (Az.: VIII ZR 243/06).

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