Der Bundesgerichtshof hat eine Klage der Bundesrepublik auf Schadensersatz in Höhe von über 70 Millionen Euro, der die zweite Instanz bereits stattgegeben hatte, wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Berufungsgerichts an dieses zurück verwiesen (Urteil vom 13.09.2005, Az.: VI ZR 137/04). Die Klage richtet sich gegen eine in Liechtenstein lebende Frau, der die Bundesrepublik 1990 als Teilentschädigung für angeblich infolge der Kriegsereignisse verloren gegangene Daimler-Benz-Aktien ihres Schwiegervaters oben genannten Betrag ausgezahlt hatte. Die Bundesrepublik meint, die Frau habe sich den der Auszahlung zugrunde liegenden Gerichtsbeschluss durch sittenwidrige Täuschung erschlichen.
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