BGH: Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen weiterhin unwirksam

VonHagen Döhl

BGH: Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen weiterhin unwirksam

Artikel 10 § 3 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (MRVG), der die Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen für unwirksam erklärt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2010 hervor (Az.: VII ZR 144/09). Der BGH sieht keine Verstöße gegen die Berufsfreiheit der freien Architekten sowie gegen den Gleichheitssatz.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort