BGH: Keine Nachforderung von Betriebskosten ohne ordnungsmäßige Abrechnung – auch nicht bei Zusage

VonHagen Döhl

BGH: Keine Nachforderung von Betriebskosten ohne ordnungsmäßige Abrechnung – auch nicht bei Zusage

Ein Vermieter kann Betriebskosten nicht nachfordern, wenn er dem Mieter vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ) keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt hat. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.04.2008 auch dann, wenn der Mieter zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen (Az.: VIII ZR 84/07). Die für das Verjährungsrecht geltende Vorschrift des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Verjährung erneut beginne, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch vor Ablauf der Verjährungsfrist anerkenne, finde auf die Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung keine entsprechende Anwendung

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