Für die Beurteilung der Frage, ob beim Kfz-Kauf ein Mangel des gelieferten Fahrzeugs unerheblich ist und der Käufer deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen. Dies bekräftigt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 15.06.2011 (Az.: VIII ZR 139/09).
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