BGH: Farbton-Klausel für Holzteile bei Rückgabe der Wohnung wirksam

VonHagen Döhl

BGH: Farbton-Klausel für Holzteile bei Rückgabe der Wohnung wirksam

Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, bei Rückgabe der Mietsache bestimmte farbliche Vorgaben bei der Gestaltung der Holzteile einzuhalten, ist nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.10.2008 wirksam. Der Achte Zivilsenat hat damit die Rechtsprechung des BGH zu den rechtlichen Anforderungen an eine Farbwahlklausel fortgeführt. Die Verpflichtung des Mieters, lackierte beziehungsweise farbig gestrichene Holzteile in keinem anderen als den nach der Klausel zulässigen Farbtönen zurückzugeben, sei für sich genommen unbedenklich und führe auch nicht zu einer unangemessenen Einschränkung des Mieters bei der Vornahme der ihm übertragenen Schönheitsreparaturen (Az.: VIII ZR 283/07).

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