BGH: Bei Mieterhöhungsverlangen keine Pflicht zur Beifügung eines öffentlich zugänglichen Mietspiegels

VonHagen Döhl

BGH: Bei Mieterhöhungsverlangen keine Pflicht zur Beifügung eines öffentlich zugänglichen Mietspiegels

Für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen ist es nicht erforderlich, den Mietspiegel beizufügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann. Dies hat der für das Wohnraummietrecht zuständige Achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 11.03.2009, Az.: VIII ZR 74/08).

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