Betriebsübergang – kein Grund zur Änderung des Arbeitsvertrages

VonHagen Döhl

Betriebsübergang – kein Grund zur Änderung des Arbeitsvertrages

Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang) muss dies nicht dazu führen, dass sich die arbeitsvertraglichen Bedingungen für die Arbeitnehmer verschlechtern. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass mit dem neuen Betriebsinhaber auch ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden müsste.
Vielmehr tritt der neue Betriebsinhaber im Arbeitsvertrag einfach an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers. Der Abschluss eines neuen oder die Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages sind dagegen nicht notwendig – auch wenn der neue Arbeitgeber gern einen neuen Arbeitsvertrag abschließen möchte (meist um seine Vorstellungen z.B. zur Verringerung des Arbeitsentgeltes zu verwirklichen).
Arbeitnehmer sind also nicht verpflichtet solche Verträge zu unterzeichen. Grundsätzlich bleibt es beim bisherigen Inhalt des Arbeitsvertrages. Auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam.
Gegen den Willen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Veränderung der Arbeitsbedingungen nur durch Änderungskündigung herbeiführen – vorausgesetzt es liegen wichtige betriebliche Gründe dafür vor. Ob das so ist müsste der Arbeitgeber im Falle einer rechtzeitigen Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht darlegen und ggf. beweisen. Dieses Verfahren schützt die betroffenen Arbeitnehmer vor Benachteiligungen, weil sie die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht bedingungslos annehmen müssen, sondern einen Vorbehalt anbringen können, der ihre Interessen wahrt, wenn sie sich gegen die beabsichtigten Änderungen vor dem Arbeitsgericht verteidigen.
Wichtig sind dabei die Fristen für die Erklärung des Vorbehaltes und für die Erhebung der Änderungsschutzklage. Dazu sollte unbedingt ein Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden, um ärgerliche Fehler zu vermeiden.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dafür die Kosten

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