Begriff des leitenden Angestellten

VonHagen Döhl

Begriff des leitenden Angestellten

Eine leitende Anstellung im Sinne der Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts liegt nicht vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis des betroffenen Arbeitnehmers nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb ist.
(BAG, Beschluss v. 10.10.2007 – 7 ABA 61/06 = Beck RS 2008, 50632)

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