Zwei aktuelle obergerichtliche Entscheidungen befassen sich mit der Frage der Befristung
des nachehelichen Unterhaltes.
Das OLG Zweibrücken entschied, dass nach einer 28 Jahre dauernden Ehe und
eingetretenen ehebedingtem Nachteil, eine Befristung des Ehegattenunterhaltes vor
Erreichen der Altersgrenze ausscheidet da hier der unterhaltsberechtigte Ehegatte seine
Ausbildung zu Gunsten der Betreuung gemeinsamer Kinder abgebrochen hat.
(Beschluss vom 15.08.2013, Aktenzeichen 2 UF 116/13)
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