Befristung des nachehelichen Unterhaltes

VonHagen Döhl

Befristung des nachehelichen Unterhaltes

Zwei  aktuelle  obergerichtliche  Entscheidungen  befassen  sich  mit  der  Frage  der  Befristung
des nachehelichen Unterhaltes.
Das  OLG  Zweibrücken  entschied,  dass  nach  einer  28  Jahre  dauernden  Ehe  und
eingetretenen  ehebedingtem  Nachteil,  eine  Befristung  des  Ehegattenunterhaltes  vor
Erreichen  der  Altersgrenze  ausscheidet  da  hier  der  unterhaltsberechtigte  Ehegatte  seine
Ausbildung zu Gunsten der Betreuung gemeinsamer Kinder abgebrochen hat. 
(Beschluss vom 15.08.2013, Aktenzeichen 2 UF 116/13)

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