Das OLG Frankfurt hat einen Bauträger dazu verurteilt, eine Eigentumswohnung in Frankfurt gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil der den Käufern zugesagte "Skyline-Blick" nachträglich verbaut worden war.
(OLG Frankfurt 12.11.2015 3 U 4/14)
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