Die Bundesregierung und die Bauwirtschaft beabsichtigen, die hohe Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe mit einem neuen Saison-Kurzarbeitergeld zu bekämpfen. Dieses soll bei wetterbedingter Arbeitslosigkeit zwischen Dezember und März gezahlt werden. Entsprechendes ergibt sich aus einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement vom 22.08.2005. Bauwirtschaft und Bundesregierung sowie die IG Bau versprechen sich von diesem Instrument, dass zunächst nur für den Bau gelten soll, dass bis zu 500.000 Winterkündigungen vermieden werden könnten.
Allerdings könnte die Neuregelung erst nach der möglichen Bundestagswahl in Angriff genommen werden.
Der Einigung zu Folge sollen die Arbeitgeber künftig von den Kosten einer Weiterbeschäftigung auch bei mangelnden Aufträgen in der Schlechtwetterzeit entlastet werden. Der Staat würde aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit ab der ersten Ausfallstunde das neue Saison-Kurzarbeitergeld zahlen. Damit fiele künftig jeder wirtschaftliche Grund zur Kündigung.
(Quelle DPA)
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