BAG: Widerspruch nach § 15 TzBfG verhindert Fortsetzung des befristeten Arbeitsvertrags

VonHagen Döhl

BAG: Widerspruch nach § 15 TzBfG verhindert Fortsetzung des befristeten Arbeitsvertrags

Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt, dass der Widerspruch nach § 15 Abs. 5 TzBfG schon vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags im Zusammenhang mit Verhandlungen über eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden kann, also bereits dann, wenn der Arbeitnehmer an ihn wegen einer Vertragsfortsetzung nach Ablauf der vereinbarten Befristung herantritt. Dabei stellt nach Ansicht der Erfurter Richter die Ablehnung eines Wunsches auf einvernehmliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig einen Widerspruch im Sinne dieser Vorschrift dar (Urteil vom 11.07.2007, Az.: 7 AZR 501/06).

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