Nach dem am 01.10.2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine Zulage von monatlich 105 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst üblichen Bereitschaftszeiten können nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2008 in Wechselschicht geleistet werden und die entsprechenden Leistungen auslösen (Az.: 10 AZR 669/07).
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