BAG: Schicht- und Wechselschichtzulage kann bei Teilzeitarbeit anteilig gekürzt werden

VonHagen Döhl

BAG: Schicht- und Wechselschichtzulage kann bei Teilzeitarbeit anteilig gekürzt werden

Nach dem am 01.10.2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten Teilzeitbeschäftigte das Arbeitsentgelt und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht, soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Diese Praxis hält das Bundesarbeitsgericht für rechtmäßig (Urteil vom 24.09.2008; Az.: 10 AZR 634/07).

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