BAG: Recht auf Privatnutzung eines Dienstwagens erlischt bei Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht

VonHagen Döhl

BAG: Recht auf Privatnutzung eines Dienstwagens erlischt bei Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht

Das einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumte Recht zur privaten Nutzung eines Dienstwagens erlischt im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers mit dem Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.12.2010 entschieden und einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung in einem Fall verneint, in dem der Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer das diesem auch zur Privatnutzung überlassene Fahrzeug nach Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums entzogen hatte. Denn da die Gebrauchsüberlassung Teil der geschuldeten Gegenleistung sei, bestehe eine Überlassungspflicht nur, soweit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitsentgelt habe. Dies sei nicht mehr der Fall, wenn für den Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr bestehe, so das BAG (Az.: 9 AZR 631/09).

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