BAG: Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

VonHagen Döhl

BAG: Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht und versagte einem Tankwart, der an einer Autobahntankstelle im Schichtdienst beschäftigt war, Zuschläge für seine an Sonn- und Feiertagen geleistete Arbeit (Urteil vom 11.01.2006, Az.: 5 AZR 97/05).

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