BAG: Kein Betriebsübergang bei Erwerb einzelner Betriebsmittel durch mehrere Unternehmen

VonHagen Döhl

BAG: Kein Betriebsübergang bei Erwerb einzelner Betriebsmittel durch mehrere Unternehmen

Erwerben oder mieten mehrere Unternehmen einzelne Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebes, so führt dies nicht dazu, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des in Insolvenz gefallenen Betriebes gemäß § 613a BGB auf diese Unternehmer übergehen. Ein Betriebsübergang setze voraus, dass die Identität des übernommenen Betriebes oder Betriebsteiles gewahrt bleibe, stellte das Bundesarbeitsgericht klar (Urteil vom 26.07.2007, Az.: 8 AZR 769/06).

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