BAG entscheidet zum Betriebsübergang in der Insolvenz

VonHagen Döhl

BAG entscheidet zum Betriebsübergang in der Insolvenz

Stellt der Insolvenzverwalter die Betriebstätigkeit der Insolvenzschuldnerin ein, überlässt einem Dritten die bisherigen Betriebsmittel zur Nutzung und führt diese mit den Arbeitnehmern der Insolvenzschuldnerin und den übernommenen Betriebsmitteln die wirtschaftliche Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin fort, liegt ein Betriebsübergang vor. Nicht erforderlich ist, dass die Betriebsmittel auf Grund eines wirksamen Kaufvertrages erworben worden sind und in das Eigentum des Dritten übergegangen sind. Schließt der Insolvenzverwalter mit einem Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsübergang einen Aufhebungsvertrag, so ist dieser nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.10.2007 (Az.: 8 AZR 917/06) als unzulässige Umgehung des Kündigungsverbotes wegen Betriebsübergangs (§ 613a IV BGB) unwirksam.

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