BAG: Betriebserwerber tritt in arbeitsgerichtlichem Beschlussverfahren an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers

VonHagen Döhl

BAG: Betriebserwerber tritt in arbeitsgerichtlichem Beschlussverfahren an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers

ZPO §§ 265, 325; ArbGG 83 III
Streiten Arbeitgeber und Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und findet während dieses Verfahrens ein Betriebsübergang statt, tritt der neue Arbeitgeber in die prozessuale Rechtsstellung seines Vorgängers ein.

BAG, Beschluss vom 09.12.2008 – 1 ABR 75/07 (LAG München);

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